AGB’s

  1. Allgemeines
        1. Nachstehende Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäfte und Vereinbarungen mit unseren gewerblichen Kunden sowie für sämtliche Lieferungen durch uns und bilden einen integrierenden Bestandteil eines jeden mit uns abgeschlossenen Vertrages.
        2. Das Abgehen von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie sonstige nachträgliche Abänderungen bedürfen stets zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Anwendung anderer Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, wird hiermit ausgeschlossen.

       

  2. Angebote und Kostenvoranschläge
      1. Falls nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich unsere Preise ohne Umsatzsteuer, ohne Verpackungs- und Versandkosten, ohne Transportversicherung und ohne sonstige Nebenkosten ab unserem Auslieferungslager.
      2. Unserer Angebote sind bezüglich Preis, Lieferfrist, Liefermöglichkeit und Menge freibleibend und basieren auf den bei Angebotserstellung jeweils gültigen Preislisten. Bestellungen des Kunden werden für uns erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung oder bei tatsächlicher Lieferung bindend. Wenn unsere Auftragsbestätigung nicht innerhalb einer Woche schriftlich beanstandet wird, gilt sie als Vertragsinhalt.
      3. Wir haften nicht für die Richtigkeit und Tauglichkeit der Bestellangaben des Kunden; ebenso nicht für die technisch einwandfreie Lösung für vom Kunden beigebrachten Pläne und Zeichnungen.
      4. Änderungen sind nur vor Produktionsbeginn möglich.

     

  3. Lieferung
      1. Sobald die Ware das Auslieferungslager verlassen hat, gehen in allen Fällen der Lieferung Gefahr und Zufall auf den Kunden über. Auf Wunsch des Kunden werden wir in seinem Namen und auf seine Rechnung eine Transportversicherung abschließen.
      2. Hinsichtlich der von uns bekanntgegebenen Lieferzeiten weisen wir darauf hin, dass es sich hierbei um unverbindliche Angaben handelt, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden, für deren Einhaltung jedoch keine Gewähr übernommen wird. Daher werden Schadenersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Lieferung, ausgenommen wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Bei einer Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist um mehr als 14 Tage ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Alle darüberhinausgehenden Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesem Falle ausgeschlossen. Wir behalten uns die Vereinbarung einer Lieferfrist für jeden einzelnen Auftrag vor.
      3. Der Kunde ist zugleich mit der Mitteilung der Versandbereitschaft zur Annahme verpflichtet. Die Annahme darf nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden. Bei Annahmeverzug sind wir berechtigt, die gegenständlichen Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern, zu verrechnen, und den Kaufpreis gemäß der Vereinbarung fällig zu stellen oder vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist zurückzutreten. Unsere Lieferverpflichtung ruht, wenn der Kunde uns gegenüber mit einer fälligen Verbindlichkeit aus welchem Geschäftsfall auch immer in Verzug ist.
      4. Höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare oder von uns nicht beeinflussbare Ereignisse, wie Naturereignisse, Arbeitskämpfe, Hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Unterbrechung der Energieversorgung und dergleichen, sowie von uns oder von unseren Lieferanten nicht zu vertretende Verkehrsunfälle befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht, und zwar auch dann, wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Vorlieferanten eingetreten sind. Wird durch die genannten Ereignisse die Lieferung unmöglich, so erlischt unsere Lieferpflicht unter den gleichen Bedingungen.
      5. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern der Kunde sich nicht ausdrücklich dagegen ausspricht, und auch dazu, jede Teillieferung gemäß unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen gesondert abzurechnen. Erfolgt die Teillieferung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, ist dieser verpflichtet, sämtliche durch die Teillieferung verursachten Mehrkosten zu bezahlen.
      6. Treten nach Vertragsabschluss Umstände auf, die die Kreditwürdigkeit des Kunden beeinträchtigen, z.B. Kündigungen oder Einschränkungen des Kreditversicherungsschutzes des Kunden, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlungen ohne Rücksicht auf entgegenstehende frühere Vereinbarungen binnen angemessener Frist zu verlangen und die Leistung solange zu verweigern. Bei Weigerung des Kunden oder nicht fristgerechter Sicherheitsleistung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

     

  4. Gewährleistung und Mängelrüge
      1. Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns gelieferte Ware hinsichtlich der Materialien und Verarbeitung keine Mängel hat und dass sie die bedungenen oder gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist; für besondere Eigenschaften wird nur gehaftet, wenn diese schriftlich zugesagt wurden. Für produktions- und materialbedingte Abweichungen in den Farbnuancen leisten wir keine Gewähr.
      2. Die Ware ist vom Kunden bei Erhalt sofort zu untersuchen; hierbei festgestellte Beschädigungen bzw. Mängel oder das Abweichen von der Bestellung sind unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich anzuzeigen.
      3. Alle Gewährleistungsansprüche erlöschen in 2 Jahren ab Gefahrenübergang (siehe Punkt 3.1.). Treten innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel auf, die von uns zu vertreten sind, so sind wir nach unserer Wahl zur Verbesserung, zum Austausch der mangelhaften Ware oder zur Preisminderung berechtigt.
      4. Ansprüche gegen uns nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistungsfrist aufgrund des besonderen Rückgriffs gemäß § 933 b ABGB werden ausdrücklich ausgeschlossen.

     

  5. Schadenersatz
      1. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung unsererseits für indirekte oder durch die Mangelhaftigkeit der Ware verursachte weitere Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Alle etwaigen gegen uns erhobenen Schadenersatzansprüche sind grundsätzlich mit der Höhe des Nettorechnungsbetrages des jeweiligen Auftrages begrenzt. In jedem Fall ist Voraussetzung für unsere Haftung, dass der Kunde bzw. seine allfälligen Abnehmer sämtliche Warnhinweise, Gebrauchsanleitungen und sonstige Produktdeklarationen, etc., einhalten. Der Kunde ist überdies verpflichtet, diese Warnhinweise und sonstigen Anleitungen in vollständiger und jeweils aktueller Fassung, tunlichst in Schriftform, dem Endabnehmer bekanntzugeben.
      2. Wir haften nicht für die Richtigkeit von Angaben über Handhabung, Bedienung oder Betrieb, soweit solche in Prospekten, technischen Beschreibungen oder sonstigen Anleitungen enthalten sind; diese fallen in den Verantwortungsbereich des Herstellers.

     

  6. Zahlungsbedingungen
      1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind sämtliche Rechnungen binnen 14 Tagen ab Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Die Inanspruchnahme von eingeräumtem Skonto setzt voraus, dass alle früheren Rechnungen – ausgenommen solche, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen – beglichen sind.
      2. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber und nicht an Zahlung statt angenommen. Alle Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
      3. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz (§ 1333 Abs. 2 ABGB) an uns zu bezahlen. Im Falle seiner Säumigkeit hat er weiters Mahnspesen in der Höhe von 1% des aushaftenden Forderungsbetrages, mindestens aber EUR 100,- zu begleichen und hat für die entstandenen Inkassospesen und anwaltlichen Interventionskosten aufzukommen.
      4. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen bzw. die Aufrechnung mit Gegenforderungen jedweder Art des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderungen nicht rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind. Im Falle von gerechtfertigten Verbesserungsansprüchen ist der Kunde berechtigt, die Zahlungen – jedoch nur im Umfang des für die Verbesserung notwendigen Aufwandes – zurückzubehalten.

     

  7. Eigentumsvorbehalt
      1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher damit zusammenhängenden Nebenforderungen gegen den Kunden sowie bis zum Ablauf etwaiger Scheck- und Wechselobligos unser uneingeschränktes Eigentum.
      2. Der Kunde darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Be- und Verarbeitung, ihrer Verbindung, Vermengung und Vermischung entstehenden Sachen nur im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebes und nur solange er uns gegenüber aus welchem Geschäftsfall auch immer nicht in Zahlungsverzug ist, veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den hierfür erzielten Erlös. Dabei ist der Kunde verpflichtet, seinerseits Eigentumsvorbehalt mit dem Drittkäufer (Drittverarbeiter) zu vereinbaren und tritt diesen schon jetzt an uns ab. Im Falle eines Weiterverkaufes der Vorbehaltsware an Dritte ist der Kunde zur Anbringung von Buchvermerken zur Ersichtlichmachung des verlängerten Eigentumsvorbehaltes verpflichtet. Wir haben gegen Ankündung das Recht zur Einsichtnahme in die Bücher des Kunden zwecks Überprüfung dieser Ersichtlichmachung. Wir sind jederzeit berechtigt, das Betriebsgelände des Kunden zur Feststellung der Vorbehaltsware zu betreten und diese zu kennzeichnen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere, unsere Rechte gefährdenden Verfügungen sind untersagt.
      3. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware verpflichtet. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, erfolgt die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware für uns. Auch bei Be- oder Verarbeitung der in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Ware geht unser Eigentum nicht unter; in diesem Fall gilt als vereinbart, dass uns an der durch Be- oder Verarbeitung entstandenen Sache ein aliquoter Miteigentumsanteil zusteht.
      4. Wird von dritter Seite auf Ware, die noch in unserem Eigentum steht, Exekution geführt oder sonstwie zugegriffen, hat der Kunde uns unverzüglich zu verständigen; allfällige uns mit der Durchsetzung unserer Ansprüche erwachsende Kosten sind uns vom Kunden zu ersetzen.

     

  8. Verpackung
      1. Unsere Standardverpackungen können kostenlos über das Sammelsystem der A.R.A. (Lizenznummer 720) entsorgt werden.
      2. Europaletten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Einwegpaletten.

     

  9. Zusagen und Beratung
      1.  Mündliche Zusagen aller Art, insbesondere von unseren Verkaufsberatern, werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam.
      2. Jegliche Beratung unsererseits erfolgt nach bestem Wissen. Sie kann jedoch die vom Kunden durchzuführende Untersuchung der Ware, insbesondere hinsichtlich ihrer Eignung für einen bestimmten Verwendungszweck, nicht ersetzen und erfolgt daher unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

     

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
      1. Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort unser Geschäftssitz, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
      2. Für alle sich zwischen uns und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht an unserem Sitz zuständig, wobei wir uns vorbehalten, unsere Rechte auch bei jedem anderen örtlich und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
      3. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf wird ausgeschlossen.

     

  11. Unwirksamkeitsklausel und Schlussbestimmungen
      1. Sollte eine Bestimmung bzw. sollten mehrere Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
      2.  Sämtliche Mitteilungen an uns, insbesondere Mängelrügen gemäß § 377 ff HGB, haben schriftlich per Telefax oder mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen

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